NPD-Verbot

Das Bundesverfassungsgericht soll jetzt wieder eine durch demokratische Wahlen in Landesparlamenten vertretenen Partei verbieten. Dieses Gremium bestimmt auch, was Demokratie zu sein hat?

Zur Zielsetzung eines NPD-Verbotes

Vorausschicken will und muss ich folgendes: Ich habe mit keiner politischen Partei etwas am Hut; und ich beurteile gesellschaftliche Vorgänge nahezu völlig unabhängig, nur meinem eigenen Verstand verpflichtet. Und ich urteile nach meiner Auffassung von Moral und Anstand. Und – man höre und staune – ich urteile mit gesundem Menschenverstand.
Demzufolge lässt mich aufhorchen, was jetzt mit der NPD im Gange ist.
Bestimmte, selbsternannte, demokratisch sich nennende „Volksparteien“ erwarten nun ein Verbot der immerhin an demokratischen Wahlen beteiligten NPD.
Ich sehe bei dieser Partei nicht, dass ihre Mitglieder als Zielsetzung die Abschaffung der Bundesrepublik Deutschland betreiben und das Grundgesetz infrage stellen. Davon habe ich noch nichts gehört oder gelesen.
Irgendeine politische Partei auch noch auf Antrag von anderen politischen Parteien verbieten zu wollen, geht gar nicht, ohne den Verlust der Glaubwürdigkeit der grundgesetzlich garantierten Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unseres Systems. Ebenso wenig, wie politische Parteien den Antrag stellen dürfen, dass Konkurrenzparteien durch den Verfassungsschutz beobachtet werden sollten. Die Entscheidung, ob eine wie auch immer geartete Partei verfassungschutzbezogen unter Beobachtung gestellt wird oder nicht, muss ausschließlich diesem Dienst anheimgstellt sein und auch bleiben. Auf dessen Entscheidungen dürfen Parteien keinerlei Einfluss haben, andernfalls ist der Willkür und der Repression ja Tür und Tor geöffnet. Dann erschlössen sich Verhältnisse wie in einer Bananenrepublik!

Wenn es allerdings eine Partei zu verbieten gilt, käme mir sofort eine in den Sinn, nämlich eine, deren Zielsetzung gerade darin besteht, die gegenwärtige kapitalistische Gesellschaftsordnung gegen eine andere auszuwechseln. Das ist doch Bestreben, Anliegen z. B. einer jeden kommunistischen Partei. Deren Mitglieder wollen eine zunächst sozialistische, danach kommunistische Gesellschaft in Deutschland herbeiführen. Und wenn das nicht grundgesetzwidrig, nicht verfassungswidrig ist und staatsgefährdend dazu, was dann? Also, wenn eine Partei verboten gehört, dann eine solche. Erstrecht, wenn diese Partei aus der menschenverachtenden, menschenrechtswidrigen und von einer verbrecherischen Ideologie durchdrungenen SED der untergegangenen DDR hervorgegangen ist. Diese Tatsache scheint in unserer Gesellschaft völlig ausgeblendet und in Vergessenheit geraten zu sein. Für mich ist das Grund genug zur großen Sorge um den Fortbestand unseres Systems, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte.

Klaus R. am 1.3.16