Die Kehrseite der „Sicherungsverwahrung“

Endlich wird die in Deutschland praktizierte „Sicherungsverwahrung“ auch vom internationalen Gerichtshof in Frage gestellt! Sie wird vom diesem Gericht völlig zu Recht in Frage als Verstoß gegen die Menschenrechte deklariert und für illegal erklärt. Und das ist sie schließlich auch!

Wie immer diese diffizile Form der Haft auch genannt wird, ob „Sicherungsverwahrung“ oder „Schutzhaft“, sie ist und bleibt in einem glaubwürdigen, vertrauenswürdigen Rechtsstaat ein absolutes Unding! Schließlich kann von niemanden ausgeschlossen werden, dass gerade in Deutschland solche Art elastischer Strafvollzug sich auch gegen politisch motivierte Rechts- oder besser Gesetzesverstöße praktiziert wird. Das alles kennen wir schließlich noch aus unserer jüngeren deutschen Geschichte von 1933 bis 1989 sehr genau. Aus dieser bitteren, beschämenden Erfahrung jedoch haben wir Deutsche ganz offensichtlich nichts, aber auch gar nicht gelernt.

Wenn ein krimineller Straftäter für seine Tat lebenslang hinter Gitter oder in eine forensische Einrichtung gehört, dann doch wohl durch einen eindeutigen, auf der Basis solider, unanfechtbarer Gesetzesparagrafen erfolgten Richterspruch und nicht durch die willkürlich auszulegende Empfindung von Richtern und Staatsanwälten.

Es geht überhaupt nicht, dass Gesetzesverletzer z. B. 10 Jahre aufgebrummt bekommen, aber nach Ablauf dieser Zeit nach Belieben weiter in Haft gehalten werden. Entweder sind die 10 Jahre Haft das vom Gericht festgelegte Strafmaß, dann hat es auch dabei zu bleiben. Nur im Falle einer erneuten Straftat wird sich der Betreffende wieder zu verantworten haben. So, und nur so funktioniert der Rechtsstaat, will dieser als gediegen, also solide und vertrauenswürdig von den Bürgern empfunden werden. Nur so ist er auch verantwortbar. Ein Rechtsstaat lebt auch von seiner Berechenbarkeit! Bei aller berechtigter Sorge in bestimmten Bereichen von Straftaten.

Fazit: Gut, dass es den Internationalen Gerichtshof gibt und Richter, die eine klare Vorstellung von den Menschenrechten haben!

Klaus R.


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