Der Umgang mit fehlerhaften Gesetzen in einem Rechtsstaat

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Wenn sich das in unserem gegenwärtigen Rechtsstaat einbürgert, durch das Bundesverfassungsgericht festgestelltes, seitens der Politiker begangene Unrecht auf ihre Weise zurecht biegen zu wollen und somit passend zu machen und zu legalisieren, dann sind wir wieder dort angekommen, wo wir zu Zeiten der Nazis und des SRD-Regimes waren: in einem Unrechtssystem.

Wenn von der Politik beschlossene und in Kraft gestzte Gesetze und Regelungen nicht mit dem Grundgesetz oder anderer bestehender Gesetze übereinstimmen, darf dieses Unrecht nicht dadurch aus der Welt geschafft und legalisiert werden, in dem kurzerhand das Grundgesetzt dem Unrecht angepasst wird, statt umgekehrt, das fehlerhafte Gesetz dem Grundgesetz anzupassen! Haben wir ein gültiges, verbindliches Grundgesetz, ist es ein Unding, falsche Gesetzt nach Belieben zurechtzubiegen!

Wenn mit fehlerhaften Gesetzen der Politiker so verantwortungslos und diktatorisch umgegangen wird, stellt sich zwangsläufig die Frage, wozu dann ein Grundgesetz überhaupt noch gut sein soll. Wollen wir wieder eine Diktatur? – Dann weg mit dem Grundgesetz!

Klaus R., am 25.05.10

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