Dopingentschädigungsgesetz für DDR-Leistungssportler

Dopingopfer des DDR-Leistungssportes entschädigen?

Wofür das? Für deren stets willfähriges, dem menschen-verachtenden Regime doch dienenden Verhaltens? Diese Leistungssportler haben sich unleugbar an diesem menschen-verachtenden Regime beteiligt und mitschuldig gemacht. Und weil genau dieses Regime sie vor seinen dreckigen Karren gespannt hatte und diese Leute sich davor freiwillig spannen ließen, um international eben diese DDR aufwerten zu lassen durch sportliche Erfolge seiner Mitläufer – ob gedopt oder eben nicht – sollen diese elenden Mitläufer jetzt auch noch mit Entschädigungen dafür belohnt werden?
Paradoxer geht immer. Nämlich, wenn zuguter letzt jemand auf die famose Idee käme, die gesamte ehemalige DDR-Bevölkerung, die selbsternannten „DDR-Bürger“ aus dieser unseligen, schizophrenen Zeit als Opfer darzustellen und für diese massenhaften, verantwortungslosen Mitläufer oder gar aktiven Täter für ihre „Leiden“, also dafür, dass sie von ihrem Regime wie Gefangene gehalten, entmündigt und gegängelt worden sind, Entschädigungen oder so etwas wie Schmerzensgeld beanspruchen dürften und erhalten sollten.

Wie ignorant, wie blauäugig sind die für das Doping-Opfer-Entschädigungsgesetz verantwortlichen Politiker denn noch?

Ergo: Nicht nur als ehemaliger politischer Häftling dieses so peinlichen wie schizophrenen und verkommenen DDR-Staatsgebildes, diesem zweit übelsten Schandfleck nach dem Naziregime in unserer ohnehin schon furchtbar genug sich darstellenden deutschen Geschichte lehne ich grundsätzlich jede Entschädigung von DDR-Leistungssportlern für den an ihnen bewusst oder für von denen nicht zur Kenntnis genommenen Missbrauch durch Doping ab!

Klaus R. am 15.04. 2016